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Testamentsgestaltung
In der Praxis wird ein Testament meist ohne juristischen Beistand verfasst und später häufig noch abgeändert. Schon die geringsten Formulierungsfehler verursachen erfahrungsgemäß Streitigkeiten zwischen den Erben.
Zum Beispiel bei einer in einem Testament enthaltenen Formulierung wie "Wilhelmine bekommt das Geld, Otto erbt das Haus" ist davon auszugehen, dass es bei der späteren Auseinandersetzung Streitigkeiten über die Höhe der Erbquote gibt.
Für den Laien scheinbar eindeutige Formulierungen bergen für Juristen oftmals Fragen. Dabei sind es aber die Juristen, die den Erbschein erteilen und in einem späteren Erbrechtsprozess entscheiden.
Zudem dauert die Klärung der Streitigkeiten oft jahrelang und kostet viel Geld. Der Erblasser sollte bedenken, dass seine Erben dadurch auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Es ist also nicht eine Frage der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen, sondern vielmehr eine Frage, ob sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen. Wenn Sie dies beabsichtigen, sollten Sie fachkundigen Rat einholen, da jeder einem Testament zu Grunde liegender Sachverhalt anders ist. Ein serienproduziertes Testament gibt es nicht.
Bei der Testamentsgestaltung werden Sie in unserer Kanzlei umfassend beraten und erhalten auf diese Weise eine sichere und langfristige Lösung.