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Testamentsvollstreckung


Testamentsvollstreckung


Um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten, ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ein sicheres Mittel.

Bei minderjährigen oder behinderten Erben ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung geradezu "zwingend". Aber ebenso, wenn mehrere Erben vorhanden sind und davon auszugehen ist, dass die Verteilung des Nachlasses nicht problemlos erfolgen wird, ist die Testamentsvollstreckung ein unentbehrliches Instrumentarium.

Eine Nachlassabwicklung sollte niemand unterschätzen. Wer im Beruf selbst voll gefordert wird, hat meist keine Zeit, sich um die Vielzahl von Aufgaben zu kümmern, die eine Testamentsvollstreckung mit sich bringt. Dies gilt umso mehr, als Personen im Ausland wohnen oder ein wertvolles Nachlassvolumen vorliegt.

Juristisch versierte Testamentsvollstrecker setzen nicht nur den Willen des Erblassers durch, sondern sorgen in kniffligen Rechtsfragen für zeitsparende und kostengünstige Lösungen. Außerdem hat der Testamentsvollstrecker Erbschaftssteuererklärungen abzugeben und den Umgang mit Behörden, Versicherungen und Banken zu regeln.

Die Kosten für eine professionelle Testamentsvollstreckung sind wesentlich geringer als für eine streitige Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft. Die Testamentsvollstreckervergütung kann auch in einem Testament festgelegt werden.
  
Übernahme von Testamentsvollstreckungen
Die Übernahme von Testamentsvollstreckungen gehört zu unseren Tätigkeiten. Rechtsanwalt Thomas Benden hat sich zudem als Testamentsvollstrecker (AGT e. V.) zertifizieren lassen.

Beratung von Testamentsvollstreckern
Testamentsvollstrecker werden bei der Ausübung ihres Amtes gerne juristisch beraten.

Auseinandersetzung mit Testamentsvollstreckern
Bei Auseinandersetzungen mit Testamentsvollstreckern stehen wir Ihnen zur Seite.


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