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Internationales Erbrecht
Sie haben ein Depot in Luxemburg oder der Schweiz?
Vielleicht haben Sie eine Stiftung in Liechtenstein, oder gar eine Finka auf Mallorca oder ein Ferienhaus in Frankreich?
Ihre Tochter ist nach Irland verzogen und Ihr Sohn lebt in London?
Reicht ein deutscher Erbschein, wenn zum Nachlass ein Bankkonto in San Francisco gehört?
Wie kann man das Eigentum des Ferienhauses in Frankreich auf sich umschreiben lassen?
Aufgrund der wachsenden Mobilität der Bevölkerung ist es heutzutage nicht mehr ungewöhnlich, dass Erbfälle Besitztümer oder Immobilien im Ausland aufweisen. In rechtlicher Hinsicht sind dabei Besonderheiten zu berücksichtigen, die je nach Land, in dem sich das Vermögen befindet, unterschiedlich sein können. Es ist daher abzuklären, welches materielle Recht auf den Nachlass des Erblassers anzuwenden ist, was wiederum davon abhängig sein kann, ob sich im Ausland bewegliches oder unbewegliches Vermögen befindet. Zudem ist die Anwendung des Verfahrensrechts zu klären.
Mangelnde Erfahrung und mangelnde juristische Kenntnisse können sich bei der Nachlassabwicklung mit Auslandsvermögen daher folgenschwer auswirken.
Wir können Ihnen helfen und beraten Sie national und international mit unseren internationalen Kooperationspartnern.