Eheschließung
Zum Zeitpunkt der Familiengründung sollten ehe- und erbrechtliche Überlegungen vorgenommen werden. In einem Ehevertrag, dessen Abschluss auch noch nach Eheschließung möglich ist, können unter anderem der Güterstand, die Vermögensaufteilung bei einer Trennung oder Unterhaltsregelungen getroffen werden.
Wir beraten Sie gerne individuell.