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Kosten


Vergütung


Kostentransparenz
Die Vergütung von Rechtsanwälten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und orientiert sich grundsätzlich nach Gegenstands- und/oder Streitwert der Angelegenheit. Daneben können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen (Pauschalhonorar oder Vergütung nach Zeitaufwand) abgeschlossen werden. Im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung wird die für Sie günstigste Gebührenregelung besprochen.

Rechtsschutz
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Bei Zweifeln fragen Sie vorher Ihre Rechtsschutzversicherung, ob das konkrete Rechtsgebiet erfasst ist. Gerne wird die Deckungsanfrage für Sie gestellt. Dafür wird der Versicherungsschein benötigt.


Prozesskostenhilfe
Sofern Ihre finanziellen Möglichkeiten für eine juristische Beratung und für ein Gerichtsverfahren nicht ausreichen sollten, besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Beratungshilfeschein und für das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Bei der Prozesskostenhilfe trägt der Staat ggf. die Kosten des Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise. Sie werden diesbezüglich selbstverständlich beraten und unterstützt.

Prozessfinanzierung
Die Prozessfinanzierung kann auch durch einen Finanzdienstleister übernommen werden. In diesem Fall trägt der Prozessfinanzierer die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche und erhält dafür im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses, der 20 bis 30 % beträgt. Im Gegenzug trägt der Prozessfinanzierer auch die Kosten des Verfahrens, wenn die Auseinandersetzung im Ergebnis nicht von Erfolg gekrönt ist. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Prozessfinanzierern werden Sie umfassend beraten und begleitet.

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