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Familienrecht


Das Familienrecht regelt den Bereich ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Beziehungen verwandtschaftlich verbundener Personen. Im Familienrecht kommt es häufig zu folgenden Fragestellungen:

  • Eheschließung

  • Scheidung

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • Unterhalt

  • Sorge- und Umgangsrecht

  • Zugewinn- und Versorgungsausgleich

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Gestaltung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen

  • Adoptionsrecht

  • Betreuungsrecht

  • Pflegschaften

  • Internationales Privat- und Familienrecht.


Wir beraten Sie umfassend im Ehe- und Familienrecht sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten des Erb- und Steuerrechts. Durch gezielte Beratung erkennen wir künftige Probleme und können diese bereits im Vorfeld vermeiden. Weiteregehende Informationen erhalten Sie unter den nebenstehenden Rubriken.


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