Erbrecht - Kanzlei für Erbrecht - Familienrecht - Baurecht | Rechtsanwalt Benden | Jüchen - Korschenbroich - Bad Münstereifel

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Erbrecht


Erbrecht


Das Erbrecht regelt vorrangig, wem das Vermögen einer Person nach dem Tode zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Rund 500.000 Erbschaften gibt es jährlich in Deutschland. Zusammen mit Schenkungen werden jedes Jahr rund 50 Milliarden Euro auf die nächste Generation übertragen.

Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der durch den Todesfall eintretenden Rechtsfolgen ist es daher ratsam, sich bereits frühzeitig Gedanken über die Errichtung eines Testamentes zu machen.

Besondere Bedeutung haben testamentarische Verfügungen in folgenden Fällen:

  • Sie wollen den Wunscherben bestimmen und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?

  • Sie sind Eltern eines behinderten Kindes?

  • Sie sind Unternehmer?

  • Sie leben in einer Patchwork-Familie?

  • Sie leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft?

  • Sie haben nichteheliche Kinder?

  • Sie wollen eine gemeinnützige Einrichtung bedenken?

  • Sie wollen nur ganz bestimmten Personen konkrete Vermögensgegenstände zu wenden?

  • Sie beabsichtigen, bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen?


Der Erblasser kann zudem anordnen, dass sein Wille durch einen Testamentsvollstrecker ausgeführt und umgesetzt wird. Zur Vermeidung von erbrechtlichen Streitigkeiten verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass und setzt ihn auseinander. Der Testamentsvollstrecker ist dabei nur dem Willen des Erblassers, nicht aber dem Willen der Erben verpflichtet.

In unserer Kanzlei verfügen wir über die nötige Fachkenntnis, regelmäßige Fortbildungen, Menschenkenntnis und Erfahrung.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü