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Stiftungsrecht


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Wenn Sie mit Ihrem Vermögen - auch zu Lebzeiten - etwas bewegen und für die Ewigkeit hinterlassen wollen, könnte für Sie die Gründung einer Stiftung eine Alternative zum Schenken und Vererben darstellen, gerade wenn keine geeigneten Erben vorhanden sind. Antrieb für eine Stiftungsgründung können neben attraktiven steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere der Wille zur Übernahme gesellschaftlicher und caritativer Aufgaben sein.

Grundsätzlich ist ein Mindestvermögen für eine Stiftung nicht vorgesehen. Wir zeigen Ihnen daher Möglichkeiten auf, mit bereits verhältnismäßig geringen Beträgen Ihre Stiftungswünsche zu erfüllen. Es ist auch möglich, Sie und Ihre Angehörigen mit einem Teil der Stiftungserträge abzusichern, ohne steuerliche Vorteile zu verlieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Neugründung einer Stiftung die Aufwendungen für den Stiftungsstock bis zu einem Betrag von 1 Millionen Euro nach Ihrem Belieben über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt von Ihren Einkünften abgezogen werden. Ebenso ist es möglich, jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte an Zuwendungen zu einer Stiftung steuermindernd geltend zu machen.

Wir beraten Sie umfassend von der Idee bis zur Errichtung der Stiftung sowie der Stiftungsverwaltung.


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