Schenkungssteuer
Im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolgeplanung ist vor allem die Erbschafts- und Schenkungssteuer von besonderer Bedeutung. Die Schenkungssteuer wird auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben. Davon wird die Erbschaftssteuer unterschieden, die in Folge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wird die Schenkungssteuer entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Erbschaftssteuer erhoben.
Bei der Vermögensnachfolge unterbreiten wir Ihnen steueroptimierte Lösungsvorschläge.