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Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsberechtigte sind der Ehegatte und die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, steht auch den Eltern ein Pflichtteil zu. Geschwister sind nie pflichtteilsberechtigt. Das Pflichtteilsrecht lässt die Pflichtteilsberechtigten auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, wenn sie wissen wollen
Wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen?
Wie viel Ihnen zusteht?
Welche Zuwendungen Sie sich anrechnen lassen müssen?
Was Sie im Verhältnis zu Ihren Geschwistern erhalten, denen bereits zu Lebzeiten Vermögen zugewandt wurde?
Wie man einem Pflichtteilsberechtigten wenig oder möglicherweise gar nichts mehr zahlt?
Wie man den Pflichtteil eines Kindes durch geschicktes lebzeitiges Vorgehen verringert?
Bezüglich sämtlicher Fragen zum Pflichtteils-