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Nachlassabwicklung
Wenn im nahen Umfeld ein Todesfall eintritt, ist der Nachlass trotz aller Trauer zeitnah abzuwickeln. Oftmals fehlt es an nötiger Erfahrung, so dass es sinnvoll ist, die Nachlassabwicklung professionell durchführen zu lassen.
Es ist zu überprüfen, ob der Verstorbene letztwillige Verfügungen hinterlassen hat. Insbesondere ist dabei darauf zu achten, dass auch Schriftstücke letztwillige Verfügungen enthalten können, welche nicht sofort als Testament erkennbar sind.
Wir beraten Sie gerne, wer im Rahmen der anfallenden Nachlassabwicklung überhaupt tätig werden kann (benannter oder gesetzlicher Erbe oder der Erbschaftsbesitzer) und welche besondere Vorgehensweise für die Nachlassabwicklung vorgesehen und einzuhalten ist.
Folgende Tätigkeiten können im Einzelfall von uns gerne übernommen werden:
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Zögern Sie nicht, nachzufragen. Wir bieten eine maßgeschneiderte und umfassende Lösung. Nachlassabwicklungen können kurzfristig übernommen werden.