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Vorsorgevollmacht
Im Rahmen der Nachlassgestaltung ist die Vorsorgevollmacht als ein wesentlicher Schritt anzusehen. Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie die Person Ihres Vertrauens, Sie umfassend in sämtlichen Lebensbereichen zu vertreten.
Aufgrund der Vollmacht kann für Sie gehandelt werden, sofern Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.
Der Bevollmächtigte ist Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Auch gegenüber den Erben hat der Bevollmächtigte Rechenschaft zu legen, so dass der Streit vorhersehbar ist, wenn der Bevollmächtigte auch noch neben seinen Geschwistern Miterbe geworden ist.
Hier können Sie durch bedachte Formulierungen und damit zusammenhängender Verfügungen vorbeugen.
Speziell für Unternehmer sind Besonderheiten, insbesondere mit Gesellschaftsverträgen, zu beachten.
Im Rahmen sog. unternehmerbezogener Vorsorgevollmachten bieten wir umfassende und individuelle Lösungsmöglichkeiten.
Für private und unternehmerbezogene Vorsorgevollmachten stehen wir mit kompetenter Beratung und speziell auf Sie zugeschnittenen Lösungen zur Verfügung.