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Immobilienrecht


Immobilienrecht

Im Immobilienrecht gestalten wir Grundstückskauf- und -verkaufverträge, beraten Sie bei der Verhandlung solcher Verträge und prüfen solche Verträge auf die Rechte und Pflichten, die sich für die Vertragsparteien ergeben.
Insbesondere ist beim Erwerb vermieteter Immobilien eine sog. Due diligence-Prüfung (übersetzt: sorgfältige Prüfung) auf mögliche Risiken hin erforderlich. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es, wertsenkende Risiken schon im Vorfeld zu erkennen, so dass Sie sich als Kaufinteressent so früh wie möglich ein Bild über Risiken  und Chancen der Immobilie machen können.
Ziel ist es sodann, die erkannten Risiken und Probleme bei der Gestaltung des Kaufvertrages abzudecken. Dabei versuchen wir, eine möglichst kosten- und gebührensparende Gestaltung des Kaufvertrages zu finden.
Zum Immobilienrecht gehören neben den Kaufverträgen und ihrer Umsetzung auch die Verträge über die Bestellung von Erbbaurechten und deren Umsetzung sowie aller Rechtsfragen rund um die Belastung von Grundstücken mit Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Reallasten etc..

Die große wirtschaftliche Bedeutung, welche Immobilienverträge haben, sollte stets Anlass geben, die eigenen Interessen gesondert und über die neutrale Notarberatung hinaus wahrnehmen zu lassen.

 
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